Probennahme von Wasserproben

Probennahme von Wasserproben

Der Gesetzgeber hat in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (nachfolgend eine Auswahl z. B.

  • Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit,
  • Vorhandensein von Duschen oder anderen Einrichtungen, bei denen es zu einer Vernebelung von Wasser kommt)

vorgegeben, dass das Trinkwasser auf den Parameter Legionellen (Legionella spec.) zu untersuchen ist. Weiterhin gibt der Gesetzgeber in der Trinkwasserverordnung vor, dass die Probenentnahme und die Laboranalytik nur durch zugelassene Untersuchungsstellen (Labor) erfolgen darf. In der Praxis wird immer wieder festgestellt, dass spezielle Vorgaben nicht eingehalten werden. Weitere vertiefende Informationen finden Sie im Fachbeitrag 1 – Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Legionellen
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Die Hygieneinspektionsstelle für Trinkwassersysteme (AHT) hat auch eine Akkreditierung nach DIN EN ISO / IEC 17025:2018 zur Probennahme von Roh- und Trinkwasser, wir sind nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für diese Parameter zugelassene und gelistete Untersuchungsstelle. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage aufgeführten Akkreditierungsumfang.

Selbstverständlich halten wir die Vorgaben zur Unabhängigkeit ein.
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