Festlegung Probennahmestellen

Festlegung Probennahmestellen

Voraussetzung für jede Untersuchung z. B. auf mikrobiologische Parameter in der Trinkwasser-Installation ist eine fachgerechte Festlegung der Probennahmestellen.
Für den Parameter Legionellen (Legionella spec.) gibt es mehrere Vorgaben, u. a. eine Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission, die in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) als einzuhalten benannt ist. Diese Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission finden Sie hier
UBA-Empfehlung zur Untersuchung von Legionellen im Trinkwasser | Umweltbundesamt >> ansehen

In der UBA-Empfehlung zur Untersuchung von Legionellen im Trinkwasser
Umweltbundesamt heißt es u. a,. dass die Festlegung der Probennahmestellen in der Verantwortung des Unternehmers oder sonstigen Inhabers der Trinkwasser-Installation liegt. Eine Festlegung ist durch hygienisch-technisch kompetentes Personal mit nachgewiesener Qualifikation notwendig. Anforderungen für dieses Personal finden sich in einer ebenfalls in der Trinkwasserverordnung genannten anderen einzuhaltenden Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission, Durchführung einer Gefährdungsanalyse.

Diese Empfehlung
des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission finden Sie hier: Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung | Umweltbundesamt >> ansehen

Die Hygieneinspektionsstelle für Trinkwassersysteme (AHT) ist nach DIN EN ISO/ IEC 17020:2012 akkreditiert, im Akkreditierungsumfang ist auch die fachgerechte Festlegung von Probennahmestellen.

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