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Eine Verfärbung des Trinkwassers, wie im unten gezeigten Bild, ist gar nicht so selten und ein eindeutiger Hinweis auf hygienische Probleme. Oft ist es bereits viel zu spät, wenn Kunden an die Akkreditierte Hygieneinspektionsstelle für Trinkwassersysteme herantreten, denn dann liegen bereits Legionellen, Pseudomonas oder andere hygienische Probleme vor.

Doch selbst wenn das Wasser klar und farblos ist, heißt das nicht, dass alles in Ordnung sein muss. Erst eine qualifizierte Analytik schafft Klarheit.

Nachfolgend unsere Leistungen im Überblick:

1. Hygieneinspektion von Trinkwasser-Installationen zur Identifizierung hygienischer Problemzonen, insbesondere: 
 
  • mikrobiologisch (z.B. Legionellen-/ Pseudomonasproblematik)
  •  
  • korrosionschemisch
  •  
  • hydraulisch
  •  
  • anlagentechnisch
  •  
  • Sanierungsüberprüfung
  •  
  • Gutachtenerstellung
  •  
  • Ursachenermittlung in Schadensfällen
  • 2. Fachgerechte Festlegung von Probenahmestellen gemäß Regelwerk  
    3. Probenahme von Wasserproben  

    Was können wir für Sie tun?

    Wir sind europaweit für Sie da!

    Die Akkreditierte Hygieneinspektionsstelle für Trinkwassersysteme erhält auch Anfragen, die sich mit der Planung oder Umbauarbeiten an Trinkwasser-Installationen beschäftigen. Mit dem Feststellen von Kontaminationsursachen / Mängeln endet die Tätigkeit der Akkreditierten Hygieneinspektionsstelle für Trinkwassersysteme.

    Weiterführende Arbeiten zur Abstellung der Mängel leistet die Akkreditierte Hygieneinspektionsstelle für Trinkwassersysteme nicht, da sie als Typ A akkreditiert ist.


    Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Kontaktformular

     


    Literatur - Bestellung

    Infoflyer:
    Akkreditierte Hygieneinspektionsstelle für Trinkwassersysteme
    [kostenfrei bestellen]
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    Präsentation:
    Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Legionellen
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    Fachbeitrag:
    Diskussion des Einsatzes von Desinfektionsverfahren zur Inaktivierung von Legionellen unter Betrachtung rechtlicher Vorgaben
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    Sonderdruck:
    Zu einigen Wechselwirkungen zwischen dem Zivilrecht und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21.05.2001 am Beispiel von Legionellen
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